AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Nettcor Computer


1. Allgemeines / Vertragsschluss
1.1 Allen Angeboten, Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Auf die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller wird ergänzend Bezug genommen.
1.2 Sämtliche Angaben hinsichtlich der von uns vertriebenen Geräte, Software und Zubehör, in Produktbeschreibungen, Werbung und Anzeigen sind stets freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich zugesichert sind. Dies gilt insbesondere für Änderungen, die dem technischen Fortschritt und dem Erhalt der Lieferfähigkeit dienen.
1.3 Kaufverträge kommen erst durch eine schriftliche Bestätigung durch Nettcor Computer zustande. Der Kaufvertrag kommt auch zustande, wenn der Kunde die Ware in Empfang nimmt.
1.4 Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch Nettcor Computer.
1.5 Unsere Preise verstehen sich bei Computern, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, ohne Software, gesondertes Zubehör, Installationen, Lieferung, Schulung und sonstigen Nebenleistungen.
1.6 Besonderheiten gegenüber Kaufleuten: Spätestens mit Entgegennahme der Ware, oder Leistung, gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.7 An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns, wenn nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, 30 Tage gebunden. Der Kunde ist - soweit er Nichtkaufmann ist - 4 Wochen an seinen Auftrag gebunden. Lehnen wir nicht innerhalb von 4 Wochen die Annahme ab, gilt die Auftragsbestätigung als erteilt.

2. Lieferungen und Leistungen
2.1 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich. Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so ist der Auftraggeber berechtigt, entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten, nachdem er eine angemessene Nachfrist von mindestens jedoch zwei Wochen gesetzt hat. Die Setzung der Nachfrist bedarf der Schriftform und gilt ab Posteingang. Schadenersatzansprüche gelten nur nach Maßgabe der Ziff. 6.
2.2 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
2.3 Nicht von Nettcor Computer zu vertreten sind insbesondere Lieferverzögerungen, die wir auch bei Beachtung der uns zumutbaren Sorgfalt nicht verhindern können; z.B. Streik, Aussperrung, höhere Gewalt, nicht vorhersehbaren Betriebsstörungen, nicht von uns verschuldeten Unterbleiben oder Verzögern der Eigenbelieferung seitens Zulieferern oder Subunternehmern, innere Unruhen und gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen (z.B. Import- und Exportbeschränkungen).
2.4 Die Lieferfrist verlängert sich für die unter Ziff. 2.3 genannten Hinderungsgründe, um den Zeitraum der zur Beseitigung erforderlich ist. Wird uns aufgrund einer solchen Behinderung die Lieferung unmöglich oder unzumutbar, oder dauert die Behinderung länger als zwei Monate, so können wir wegen des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages ganz oder teilweise zurücktreten. Das
gleiche Recht hat der Kunde, wenn ihm die weitere Abnahme infolge der Verzögerung unzumutbar geworden ist.
2.5 Daraus, dass wir eine englische Bedienungsanleitung liefern, kann der Kunde keinerlei Rechte herleiten, insbesondere nicht auf die Lieferung einer deutschen Bedienungsanleitung.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Unsere Preise verstehen sich zzgl. Versand- und Lieferkosten, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
3.2 Unsere Rechnungen sind vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung sofort fällig, und netto ohne jeden Abzug zu bezahlen.
3.3 Nimmt der Käufer die bestellte und verkaufte Ware nicht ab, so können wir wahlweise auf Abnahme bestehen, oder 25% der Kaufsumme als Schadenersatz verlangen, wobei der Nachweis, dass kein Schaden, oder ein geringerer Schaden entstanden ist, vom Käufer zu führen ist.
3.4 Zurückbehaltungsrechte stehen den Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vetragsverhältnis beruht. Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt, oder von uns anerkannt.

4. Eigentumsvorbehalt
4.1 Die gelieferten Waren bleiben bis zu ihrer vollständigen Zahlung, bei Zahlung per Scheck bis zu dessen endgültiger Gutschrift, Eigentum (VORBEHALTSWARE) der Firma Nettcor Computer. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritten aus der Weiterveräußerung in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer) an uns ab.
4.2 Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen; in der Rücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag, abgesehen von der Geltung des Abzahlungsgestzes.
4.3 Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, ab Verzugsbeginn Zinsen in Höhe des jeweils bei der Sparkasse Wittgenstein geltenden Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berechnen.
4.4 Bei Zugriffen Dritter auf die von uns gelieferte Ware, insbesondere durch Gerichtsvollzieher, hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5. Gefahrenübergang
5.1 Mit der Übergabe der Ware an die Transportperson geht die Gefahr auf den Käufer über, unabhängig davon wer die Transportkosten trägt.
5.2 Bei Versendung geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Ware unser Lager verlassen hat.

6. Gewährleistung / Haftungsausschluss
6.1 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung, oder zur Ersatzleistung berechtigt. Der Käufer ist verpflichtet, vor Übergabe der Kaufsache zur Reparatur, oder Überprüfung eine Datensicherung auf eigene Kosten vorzunehmen.
6.2 Die im kaufmännischen Verkehr geltenden §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt. Bei Einhalten einer Rügefrist von 10 Tagen erkennen wir die Unverzüglichkeit an.
6.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: Unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und grobfahrlässiges Verhalten des Käufers (Benutzers), Betriebsart mit falscher Stromart oder -spannung, Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion, netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlende Programm- und Software- und / oder Verarbeitungsdaten, unsachgemäße Lagerung und Aufbewahrung. Die Gewährleistung kann erfolgen, wenn der Kunde nachweist, dass die obigen Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
6.4 Die Gewährleistung erlischt bei Reparaturen oder Reparaturversuchen des Käufers, oder von ihm beauftragter Dritter. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen. Ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über.
6.5 Sind wir zur Ersatzlieferung nicht bereit, oder nicht in der Lage, oder schlägt die Mängelbeseitigung unsererseits mindestens zweimal fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
6.6 Soweit nicht anders vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht im oder am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzungsvertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit aus den §§ 1 und 4 des Produkthaftungsgesetztes beruht. Für die Wiederherstellung von Daten, es sei denn, dass wir den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Käufer sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können, haften wir nicht. Für eventuelle Datenverluste bei Aufrüstungen, Reparaturen oder Nachbesserungsarbeiten wird von uns keine Haftung übernommen. Für vermeintliche Mängel, die sich bei Überprüfung nicht als Mangel erweisen, werden anfallende Kosten der Überprüfung und eventuell anfallende Versand- und Verpackungskosten dem Kunden in Rechnung gestellt.
6.7 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
6.8 Gebrauchte Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft, es sei denn es wird eine Übernahmegarantie schriftlich vereinbart.
6.9 Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Lieferdatum. Andere Gewährleistungsfristen bedürfen der Schriftform. Etwaige weitergehende Gewährleistungen einzelner Hersteller und Lieferanten bleiben hiervon unberührt.

7. Software und Literatur
7.1 Bei der Lieferung von Software gelten über unsere Bedingungen hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen der Hersteller. Mit Empfang der Software erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an.

8. Verwertung von Kundendaten
8.1 Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden betreffend, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.

9. Ausfuhrgenehmigung
9.1 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Ausfuhr der gelieferten Ware teilweise nur mit vorheriger Zustimmung des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn geschehen darf. Soweit der Käufer die Ausfuhr beabsichtigt, sind etwaige Zustimmungserklärungen von dem Käufer selbst einzuholen.

10. Gerichtsstand
Gegenüber Vollkaufleuten ist Erfüllungsort und Gerichtsstand BAD BERLEBURG.

11. Abschließendes
Sollten einzelne der obenstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies weder die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen, noch die Gültigkeit des Vertrages insgesamt.

Stand 1.September 2009

 

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